Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten. Die Bedingungen gelten jedoch nur, wenn die Geschäftspartner und Lieferanten Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten – auch für zukünftige – sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend und gelten als vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn ihrer Einbeziehung im Einzelfall nicht widersprochen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
2. Erfüllungsort, Lieferungen
Erfüllungsort ist unser Lager bei der Fa. ÖMA, Am Mühlbach 2 88161 Lindenberg im Allgäu. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Versandrisiko und Gewichtsverluste während des Transportes, auch wenn wir den Transport durchführen, oder beauftragen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Leistung von Schilcher Käse GmbH gilt mit der Übergabe an den Transporteur als erfüllt. Der Transporteur bleibt, auch wenn frachtkostenfrei versandt wird, Erfüllungsgehilfe des Vertragspartners. Schilcher Käse GmbH ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Seuchen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, – auch bei Lieferanten der Schilcher Käse GmbH – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Schilcher Käse GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei.
3. Leistungsstörungen
Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann Schilcher Käse GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei Schilcher Käse GmbH oder bei Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Bei Lieferung auf Abruf ist Schilcher Käse GmbH bei Abnahmeverzug durch den Vertragspartner an den vereinbarten Kaufpreis nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden. Liegt der Kaufpreis bei verspätetem Abruf höher, so wird dieser zugrunde gelegt. Schilcher Käse GmbH kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen, Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen oder von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.
4. Mängelrügen
Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Qualität, Menge, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Mängelrügen müssen bei Kühlhausware innerhalb von 72 Stunden, bei allen sonstigen Waren unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen einer Kalenderwoche nach Eintreffen der Ware und vor Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte Erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern. Sie kann nur im Einverständnis mit Schilcher Käse GmbH zurückgesandt werden. Im Übrigen gelten die §§ 377 HGB ff. Ordnungsgemäße und begründete Mängelrügen berechtigen Schilcher Käse GmbH zur Ersatzlieferung. Ist eine solche in angemessener Zeit nicht möglich oder verzichtet Schilcher Käse GmbH schriftlich darauf, kann der Vertragspartner Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Verjährung von Mängelansprüchen
Die Verjährung für Mängelansprüche gegenüber unseren Geschäftspartnern beträgt ein Jahr.
6. Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung der Lieferungen ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferungen auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Rechnungsdatum berechnet. Beanstandungen gegen die Rechnungen von Schilcher Käse GmbH müssen unverzüglich erhoben werden. Vertragspartner der Schilcher Käse GmbH können nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von Schilcher Käse GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden wenn sie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Schilcher Käse GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die Schilcher Käse GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat, Eigentum der Schilcher Käse GmbH. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Er hat dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist er nicht befugt. Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- und Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Schilcher Käse GmbH ab, welche die Abtretung annimmt. Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt Widerrufs bei einer Vertragsverletzung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat der Schilcher Käse GmbH auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder Schilcher Käse GmbH die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird Schilcher Käse GmbH die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der realisierbare Wert der für Schilcher Käse GmbH bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist Schilcher Käse GmbH auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach freier Wahl von Schilcher Käse GmbH verpflichtet.
8. Haftung, Rechtsverletzung Dritter
Auf Schadensersatz haftet Schilcher Käse – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schilcher Käse vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz wird weder ausgeschlossen noch beschränkt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Schilcher Käse GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Schilcher Käse einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Wird Schilcher Käse GmbH wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen in Anspruch genommen, die auf die Lieferung der Ware/Leistung des Vertragspartners zurückzuführen ist, ist Schilcher Käse GmbH berechtigt vom Vertragspartner Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die vom Vertragspartner gelieferten Produkte/Leistungen verursacht worden ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Der Vertragspartner wird sich daher gegen alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos in angemessener Höhe versichern und der Schilcher Käse GmbH auf Verlangen nachweisen. Der Vertragspartner steht Schilcher Käse GmbH dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Wird Schilcher Käse GmbH von einem Dritten insoweit in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Schilcher Käse GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; Schilcher Käse GmbH ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Vertragspartners – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Die Freistellungsverpflichtung des Vertragspartners bezieht sich auf alle Aufwendungen, die Schilcher Käse GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Kaufleute richtet sich nach dem für den Sitz der Schilcher Käse GmbH zuständigen Gericht. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Handels-/ Kaufrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge für den Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
10. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwa unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des jeweiligen Vertrages am besten gerecht werden. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Stand 22.05.2019 | Schilcher Käse GmbH, Herzogstraße 9, 86981 Kinsau, Telefon 08869-911515, Fax 08869-911519 Sitz: Kinsau, Registergericht: Amtsgericht Augsburg, HRB 27204